Sprache
Bitte wählen Sie hier die bevorzugte Sprache.

Navigation
Anschrift
Verein IGA
Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum
Ansprechpartner:
Geschäftsführer
Kommerzialrat
DI Hans Partl
Afling 12
6175 Kematen
Mobil:+43(0)650-5071942
Fax: +43(0)5232-2297
Email
Kontoverbindung
Kontowortlaut: Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum (IGA)
Kontonummer: 650.333
Kontoführendes Kreditinstitut: Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Bankleitzahl: 36000
IBAN: AT553600000000650333
BIC: RZTIAT22
|
2004: Fälllt die genossenschaftliche Betreuungs- und Beratungsrevision der EU zum Opfer?
DIE 8. EU-RICHTLINIE ÜBER DIE PPRÜÜFUNG VON UNTERNEHMENSABSCHLÜÜSSEN
Dipl.-Kfm. Georg Lanfermann
DIE 8. EU-RICHTLINIE AUS DER PERSPEKTIVE DER GENOSSENSCHAFTEN
Univ.-Prof. Dr. Theresia Theurl
DIE GENOSSENSCHAFTSREVISION AUS DER SICHT DES PRAKTIKERS
Dipl.-Kfm. Walter Brandner
Fällt die genossenschaftliche Betreuungs- und Beratungsrevision der EU zum Opfer?
Unter diesem Tagungstitel befasste sich die 9. Genossenschaftstagung mit den Auswirkungen der geplanten umfassenden Änderungen der 8. EU-Richtlinie über die Prüfung von Unternehmensabschlüssen auf die Genossenschaftsrevision. Die Europäische Akademie bot mit ihrem Ausbildungszentrum in Bozen einen prächtigen Rahmen für diese Veranstaltung, die letztlich mit einer Resolution der genossenschaftlichen Verbände schloss, in der davor gewarnt wurde, organisch gewachsene Strukturen durch unflexible Regelungen zu zerschlagen und damit den wirksamen Einsatz von Humanressourcen und Know-how zu verhindern.
WP/Stb Dipl.Kfm. Georg Lanfermann hielt in seinem Referat über „Die 8. EU-Richtlinie über die Prüfung von Unternehmensabschlüssen“, in dem er über den aktuellen Diskussionsstand der geplanten Änderungen informierte, fest, dass bei den ursprünglich schon weit gediehenen Bearbeitungen der Änderungsvorschläge an Auswirkungen auf die Prüfung von Genossenschaften gar nicht gedacht wurde. Erst als man dies relativ spät erkannte, kam es zur Thematisierung der Besonderheiten der Genossenschaftsrevision. Lanfermann stellte in Aussicht, dass in der nunmehr bevorstehenden Endphase der Bearbeitung auf diese Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Genossenschaftsrevision ergeben, so weit als möglich Rücksicht genommen werden wird.
Univ.Prof. Dr. Theresia Theurl bekräftigte in ihrem Referat „Die 8. EU-Richtlinie aus der Perspektive der Genossenschaften“ die Rechtfertigung der traditionellen Genossenschaftsrevision als Beratungs- und Betreuungsprüfung und forderte von der EU-Kommission die Aufrechterhaltung dieses bewährten Prüfungsmodells ein. Die unter dem Aspekt der Unabhängigkeit viel diskutierte schärfere Trennung von Prüfung und Beratung muss bei der Genossenschaftsrevision unter der gegenüber anderen handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfungen differenzierten Aufgabenstellung gesehen werden.
WP/Stb Dipl.Kfm. Walter Brandner verdeutlichte an Hand von selbst erlebten und pointierten Erlebnissen aus seiner Prüferzeit im dritten Vortrag dieser Tagung zum Thema „Genossenschaftsrevision aus der Sicht des Praktikers“ das Spannungsfeld zwischen Prüfung und Hilfestellung, das sich aus der Erwartungshaltung der Genossenschaftsverantwortlichen an die Revision im Alltag ergibt. Diese Beispiele zeigten einmal mehr auf, dass Beratung und Betreuung in einem unmittelbaren Naheverhältnis zur Genossenschaftsprüfung stehen.
Die anschließende Podiums- und Publikumsdiskussion zeigte einmal mehr auf, dass sich die Prüfungsregeln und die Prüfungspraxis in ihren konkreten Umsetzungen trotz aller Harmonisierungsbemühungen in den einzelnen europäischen Ländern sehr unteschiedlich darstellen. Trotzdem bestand Einigkeit darüber, dass die geänderte 8. EU-Richtlinie in der Endfassung soviel Spielraum der nationalen Gesetzgebung überlassen muss, dass die bewährten genossenschaftlichen Prüfungseinrichtungen aufrecht erhalten werden können. Freilich ist in weiterer Folge die nationale Gesetzgebung gefordert, in der innerstaatlichen Umsetzung der neuen Richtlinie maßvoll vorzugehen.
|